Mit dieser Übersicht erhalten Sie als Lehrkraft und als Eltern eines diagnostizierten LRS-Kindes einen Überblick über mögliche pädagogische Maßnahmen (vgl. BaySchO §31-36) zu den Bereichen der individuellen Unterstützung, des Nachteilsausgleiches und des Notenschutzes.
Empfehlung: Gespräch zwischen der Klassenleitung und den Eltern zur konkreten Umsetzung des Nachteilsausgleichs (evtl. sogar schriftlich festhalten)