1. Sie vereinbaren bei einem Mitglied der Schulberatung (Beratungslehrkraft/SchulpsychologIn) einen Termin und nennen den Auftrag: Klärung, ob eine LRS bei Ihrem Kind vorliegt. Um mit der Abklärung starten zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:
a) Anmeldebogen zur Schulberatung (bitte unterschreiben und an Ihren Berater/Ihre Beraterin schicken)
b) Nachweis einer Überprüfung der Sehleistung (Augenarzt oder Orthoptist oder Optiker) - nicht älter als ein Jahr
c) Nachweis über die Hörfähigkeit (z.B. Ohrenarzt) - nicht älter als ein Jahr
2. Mit Hilfe ausführlicher Gespräche und einer gründlichen Testdiagnostik werden alle für eine mögliche Vergabe der Diagnose Lese-Rechtschreibstörung relevanten Informationen erfasst.
3. Am Ende erstellt der Schulpsychologe/die Schulpsychologin eine schulpsychologische Stellungnahme, die Sie als Auftraggeber im Rahmen eines Abschlussgespräches zusammen mit dem Antrag auf Gewährung von Nachteilsausgleich/Notenschutz erhalten.
4. Nun geben Sie die schulpsychologische Stellungnahme gemeinsam mit dem Antrag auf Gewährung von Nachteilsausgleich/Notenschutz bei der Schulleitung Ihres Kindes ab. Einzig und allein die Schulleitung bescheidet dann (auch unter Berücksichtigung der schulpsychologischen Stellungnahme) die gewährte Maßnahme (Nachteilsausgleich/und Notenschutz).